Corona – Regeln zum Betreten des Lokals

 

Auch wenn die Corona-Auflagen nicht mehr so streng sind, ist ein angepasstes Verhalten für alle hilfreich. Wir bitten um Beachtung der aktuellen Regelungen.


Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt


1. Öffnungszeiten können sich nach der Verordnungslage täglich ändern!!

2. keine Familienfeiern, aktuelle Möglichkeiten in Bezug auf Gruppengröße abhängig von aktuellen Verordnungen im Land und im Landkreis

3. Personen mit Erkältungszeichen, Husten und solche, die in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten waren, bitten wir zu Hause zu bleiben. Es besteht ein Betreteverbot.

4. Das Gleiche gilt für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder mit Personen Kontakt hatten, die infiziert sind.

5. Kritisch bei Husten je nach Betroffenheit, müssen die Verursacher das Lokal sofort verlassen und die Kosten der Desinfektion des Tisches (20 € je qm Tisch.) tragen.

6. Des weiteren sind beim Betreten und Verlassen des Lokals die Hände an der Hygienestation zu desinfizieren. Dies gilt auch nach jeder Raucherpause und  jedem Toilettengang.

7. Das Lokal wird maximal mit der Hälfte der Stühle besetzt. Dazu werden die Sitzplätze zugewiesen.
Dabei soll ein Abstand von 2 m zwischen den Tischen sein. Je nach Auslastung werden dann Tische nicht besetzt. Ziel ist es vorrangig in den 3 Bereichen ( 1.Unten vor der Theke; 2. Oben hinter der Theke;3. Bismarkzimmer) mit je einem Tisch zu besetzen. Danach werden weitere Tische mit dem Abstand wie oben beschrieben besetzt. Bei Gartenbetrieb werden die Tische im Abstand 2 m gestellt.

8. Mit dem Betreten des Lokals stimmt der Gast zu nach kritischen Situationen, die einen Zusammenhang mit einer Coronainfektion vermuten lassen, nach Aufforderung durch das Personal die Rechnung sofort zu bezahlen und das Lokal zügig ohne weitere Belästigungen zu verlassen.

9. Zu diesen oben genannten Punkten werden die Gäste beim Eintritt befragt und hingewiesen.

Die Gäste müssen dies mit Namen und Erreichbarkeit bestätigen.

Diese Unterlagen werden bis zum Ende der Coronakrise abgelegt und danach vernichtet.

Luca – App: Auch darüber können Sie als Gast Ihren Aufenthalt im Lokal angeben.

10. 1-9 wird von uns Gastronomen verlangt, um eine Bewirtungserlaubnis während der Coronakrise zu bekommen.

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